Beglaubigungen
Neben notariellen Beurkundungen ist der Notar auch für Beglaubigungen von Unterschriften und von Dokumenten verantwortlich.
Dokumente, die beim Grundbuchamt oder einem Registergericht eingereicht werden, müssen in der Regel beglaubigt werden. Bei einer Unterschriftsbeglaubigungen wird durch den Notar öffentliche bescheinigt, dass die geleistete Unterschrift von einer bestimmten Person stammt.
Bei der Beglaubigung einer Kopie wird bescheinigt, dass die Ablichtung mit dem kopierten Dokument identisch ist.