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Beglaubigungen

Beglaubigungen

Neben notariellen Beurkundungen ist der Notar auch für Beglau­bigungen von Unterschriften und von Dokumenten verantwortlich.

Dokumente, die beim Grund­buchamt oder einem Register­gericht eingereicht werden, müssen in der Regel beglaubigt werden. Bei einer Unterschrifts­­beglau­bigungen wird durch den Notar öffentliche bescheinigt, dass die geleistete Unterschrift von einer bestimmten Person stammt.

Bei der Beglaubigung einer Kopie wird bescheinigt, dass die Ablichtung mit dem kopierten Dokument identisch ist.

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