Familienrecht
Zuerst ist es Liebe.
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse rund um die Ehe und Familie. Nicht immer sind diese Regelungen angemessen oder erwünscht. Hier stellt sich dann die Frage nach einem Ehevertrag. Wann aber macht ein solcher Vertrag, der im Übrigen notariell beurkundet werden muss, Sinn?
Selbstständige und insbesondere die, die eine Firma aufgebaut haben, riskieren, dass im Falle einer Scheidung die Firma gefährdet sein könnte. Auch bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen der Eheleute könnte sich eine ehevertragliche Regelung anbieten. Wer zudem das Familienerbe schützen und für Nachfahren sichern will, sollte ebenfalls eine entsprechende Vereinbarung treffen. Bei größeren Vermögenswerten können zudem mit einer klugen Gestaltung des Ehevertrages erhebliche Steuern gespart werden.
Auch nach bzw. mit dem dem Ende einer Ehe kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag in Form einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschliessen. Hier kann Rechtssicherheit geschaffen und ein mögliches teures und umfangreiches Scheidungsverfahren vermieden werden.
Demgegenüber gehen viele von der zumeist irrigen Vorstellung aus, man müsse mittels Ehevertrag eine Gütertrennung vereinbaren, damit keine Mithaftung für die Verbindlichkeiten des anderen Ehepartners entstehen kann.
Unser Notariat stehen Ihnen zur Verfügung. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten vertraglicher Modifikationen auf.