Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht verlangt in vielen Bereichen die Mitwirkung des Notars. So ist im Gesetz geregelt, dass die Abtretung von Geschäftsanteilen einer GmbH der notariellen Beurkundung bedarf. Ansonsten ist das Rechtsgeschäft nichtig. Jede Anmeldung zum Handelsregister muss notariell beglaubigt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Gründung bzw. dem Kauf von Gesellschaften. Wir fertigen Gesellschaftsverträge, Geschäftsanteilübertragungsverträge, Beschlüsse über Kapitalerhöhungen, beraten und begleiten Ihr Unternehmen bei Umwandlungen.