Notar | Notariat
Für bestimmte Rechtsgeschäfte, z.B. den Grundstückskaufvertrag, die Gründung einer GmbH oder Erbverträge, schreibt der Gesetzgeber zwingend die Form der notariellen Beurkundung oder die der notariellen Beglaubigung vor. Eine räumliche Beschränkung besteht bei der Amtsausübung nicht, d.h. ein Notar in Schleswig Holstein kann den Verkauf eines in Hamburg oder in einem anderen Bundesland gelegenen Grundstücks beurkunden, wobei die Beurkundung selbst in den Amtsräumen des Notars stattzufinden hat.
Durch die Einschaltung des Notars ist gewährleistet, dass der rechtliche Wille der Parteien nach umfassender rechtlicher Beratung korrekt und vollständig umgesetzt wird und das die getätigten Rechtsgeschäfte unter Wahrung und Absicherung der Interessen der Parteien abgewickelt werden. Der Notar erfüllt staatliche Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege, ist also gewissermaßen „Richter im Vorfeld“.
Die Schwerpunkte der notariellen Tätigkeit liegen in folgenden Rechtsgebieten: